Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Regesten der Landgrafen von Hessen
1500 Februar 26
Die Stadt Marburg bürgt für die Landgrafen
Regest-Nr. 4789
- Überlieferung
-
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 20, Bl. 40. Regesten: Küch, Rechtsgeschichte Marburg 1 Nr. 164; Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 558 f., Nr. 1422. - Regest
- [Marburg. -] Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß die +Landgrafen Heinrich III. und Wilhelm III. zur Zuwendung der Grafschaften Katzenelnbogen und Diez an das Fürstentum Hessen etliches Geld benötigt und die Stadt Marburg veranlaßt haben, sich deshalb für eine bestimmte Summe als Selbstschuldner zu verbürgen. Die Stadt hat ihn nunmehr gebeten, ihnen dafür eine Schadloshaltungserklärung zu geben, was er durch diese Urkunde tut, da er seinen lieben Getreuen von Marburg mit Gnaden geneigt ist.
Siegel des Ausstellers.
Marburg 1500 am mitwochen nach Mathie apostoli.
Unterschrift: Johann Muth utriusque juris doctor cancellarius subscripsit. - Nachweise
-
Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
-
Weitere Orte
-
Sachbegriffe
Grafschaften · Fürstentümer · Gelder · Schulden · Darlehen · Bürgschaften · Städte · Selbstschuldner · Schadloshaltungserklärungen · Schulden, Begleichen von · Getreue · Landgrafenitinerar
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4789 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4789> (Stand: 25.05.2026)

