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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Januar 6

Die Karmeliterbrüder in Kassel erhalten den von Heinrich III. vermachten Zins

Regest-Nr. 4417

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/7 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 489 Nr. 1842.
Regest
Prior und ganzer Konvent des Klosters der Karmeliterbrüder zu Kassel, denen 8 3/4 fl. als Zins eines Kapitals, das ihnen der + Landgraf Heinrich [III.] testamentarisch vermacht hatte, von seinem Sohne Landgraf Wilhelm [III.] zustehen; bekunden, daß sie diesen Betrag von landgräflichen Räten und Statthaltern zu Marburg erhalten haben.
Konventssiegel.
1490 in die epiphanie.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Kassel, Karmeliterbrüder · Marburg

Sachbegriffe

Priore · Konvente · Klöster, Karmeliter · Karmeliterbrüder · Zinsen · Kapital · Testamente · Erbe · Söhne · Verwandte · Räte, landgräfliche · Statthalter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4417 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4417> (Stand: 08.05.2026)