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Regesten der Landgrafen von Hessen
1388 (?)
Belehnung der Hund zu Mannlehen
Regest-Nr. 3331
- Überlieferung
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Regesten: Wenck, Hessische Landesgeschichte 2, UB, S. 456, Nr. 422 Anm. - Regest
- Landgraf Hermann [II.] von Hessen, und dann Hermann, Otto sein Sohn, Reinhard sein Bruder, genannt Hunde, vergleichen sich ihrer bisherigen Irrungen wegen dahin, daß die Hunde ihren Teil des Schlosses Falckenstein (Amts Gudensberg), mit dessen Zugehör dem Landgraf zu Lehen auftragen, von diesem aber noch weiter ein Viertel der Dörfer Dannenhausen, Deitershausen, Heisterhagen, und die Wüstungen Durchhagen, Wormershausen und Freyenhagen etc. zu rechten Mannlehen empfangen.
MCCCLXXXVIII. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Hund, Hermann [II.] · Hund, Otto [IV.] · Hund, Reinhard
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Weitere Orte
Falkenstein, Burg · Gudensberg, Amt · Dennhausen, Dorf · Dittershausen, Dorf · Heisterhagen, Dorf · Durchhagen, Wüstung · Wormershausen, Wüstung · Freyenhagen, Dorf
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Sachbegriffe
Vergleiche · Niederadel · Burgen · Burgenpolitik · Belehnungen · Lehen, Auftrag als · Dörfer · Wüstungen · Mannlehen · Ämter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wenck, Hessische Landesgeschichte 2 UB
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3331 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3331> (Stand: 21.05.2026)

