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Regesten der Landgrafen von Hessen

1415 Juni 18

Bestätigung der Rechte und Freiheiten der Einwohner von Frankenau

Regest-Nr. 2881

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 342, Bl. 91v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 271/272 Nr. 716.
Regest
Marburg. - Landgraf Ludwig [I.] bestätigt den Einwohnern in Frankenau alle Rechte und Freiheiten, die ihnen bereits Landgraf Heinrich II. verliehen hatte, insbesondere. daß keiner von ihnen von seinem Erbe das Besthaupt zu geben braucht und daß die Äcker, die an ihre Häuser und Höfe angrenzen, zehntfrei sind.
Siegel des Ausstellers.
Marburg feria tercia post Viti et Modesti 1415.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Frankenau

Sachbegriffe

Landgrafenitinerar · Einwohner · Rechte · Freiheiten · Erbe · Besthaupt · Äcker · Häuser · Höfe · Zehnten · Abgaben, Befreiung von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2881 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2881> (Stand: 04.05.2026)