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Regesta of the Landgraves of Hesse

1415 Juni 18

Bestätigung der Rechte und Freiheiten der Einwohner von Frankenau

Regest-Nr. 2881

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 342, Bl. 91v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 271/272 Nr. 716.
Regestum
Marburg. - Landgraf Ludwig [I.] bestätigt den Einwohnern in Frankenau alle Rechte und Freiheiten, die ihnen bereits Landgraf Heinrich II. verliehen hatte, insbesondere. daß keiner von ihnen von seinem Erbe das Besthaupt zu geben braucht und daß die Äcker, die an ihre Häuser und Höfe angrenzen, zehntfrei sind.
Siegel des Ausstellers.
Marburg feria tercia post Viti et Modesti 1415.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Other Places

Frankenau

Keywords

Landgrafenitinerar · Einwohner · Rechte · Freiheiten · Erbe · Besthaupt · Äcker · Häuser · Höfe · Zehnten · Abgaben, Befreiung von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2881 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2881> (Stand: 04.05.2026)