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Regesten der Landgrafen von Hessen

1518 März 29

Klaus, Müller in Burg-Gemünden, und Martin aus Ellingerode schwören Urfehde

Regest-Nr. 15344

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4236 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 733⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Klaus, Müller in Obergemünden, und Martin aus Ellingerode, die wegen des Verdachts, den Hans Zimmer erschlagen zu haben, im Gefängnis des Landgrafen waren, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde. Sie versprechen, sich nicht rächen zu wollen, und stellen Bürgen, die sie im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder sich selbst stellen sollen.
Siegel des Johann Twern, Schultheiß in Marburg.

Wortlaut der Datierung

1518 montags nach dem Palmentag (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Klaus, Müller in Burg-Gemünden · Martin, aus Ellingerode

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Twern, Johann

Weitere Personen

Zimmer, Hans

Weitere Orte

Burg-Gemünden (Gem. Gemünden/Felda), Müller · Ellingerode (Gem. Witzenhausen) · Marburg, Schultheiße

Sachbegriffe

Schultheiße · Müller · Handwerker · Morde · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15344 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15344> (Stand: 02.06.2026)