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Regesten der Landgrafen von Hessen
1480 Juli 24
Köln verspricht Heinrich III. die Zahlung von 7000 fl.
Regest-Nr. 10025
- Überlieferung
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Ausfertigung: A: Historisches Archiv der Stadt Köln, Urkunden, Nr. 13605, verbesserte Reinschrift.
B: Historisches Archiv der Stadt Köln, Urkundenbuch 1464-1523, Bl. 122v.Stückbeschreibung: A: Pergament. Regesten: Diemar, Hessen und Köln, S. 108 Nr. 297; Kuske, Quellen2, S. 427-429 Nr. 808, Anm. - Regest
- Köln verpflichtet sich, an Landgraf Heinrich 7000 rheinische Gulden (in 4 Raten an genannten Terminen, zer Aldenwagen in Frankfurt) zu zahlen wegen des Pferdeschadens von Heinrichs Reisigen bei der Belagerung von Neuß, gemäß des durch Landgraf Hermann vermittelten Vergleichs; wenn Köln mit der Bezahlung vergeßlich wird und der Landgraf oder seine Erben mahnen, müssen sofort 4 Ratsherren sich in einer zu bestimmenden Herberge zu St. Goar einfinden und dort liegen, bis die Bezahlung erfolgt ist; wird Köln säumig, so dürfen Heinrich oder seine Erben Leib, Hab und Gut von Kölner mit und ohne Gericht angreifen.
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Wortlaut der Datierung
maendag sant Jacobs avent.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Köln (Nordrhein-Westfalen) · St. Goar (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Frankfurt a.M. (Stadt Frankfurt a.M.) · Neuss (Rhein-Kreis-Neuss/Nordrhein-Westfalen)
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Sachbegriffe
Währungen, Rheinische Gulden · Abschlagszahlungen · Pferdeschäden · Schadensersatzleistungen · Ratsherren · Bürgen · Herbergen · Gerichte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Diemar, Hessen und Köln
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10025 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10025> (Stand: 31.05.2026)

