Regesta of the Landgraves of Hessen
1491 März 8
Johann Hesse wird landgräflicher Diener auf Lebenszeit
Regest-Nr. 6504
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 66, Bl. 41 v. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 834 Nr. 2163. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. bestellt Johann Hesse zu seinem Knecht und Diener auf Lebenszeit. Er muß gegen jedermann dienen. Dafür erhält er auf Lebenszeit jährlich aus der Kellerei Rüsselsheim, damit er seine Pferde und sich mit Harnisch und allem Nötigen reisig halten kann: 20 Malter Hafer, 6 Malter Korn, beides nach Mainzer Maß, 1 Fuder Heu, 6 fl. Dienergeld (der Gulden zu 24 alb. gerechnet) und ein Hofkleid, wie die anderen reisigen Diener in der Obergrafschaft (im oberlande). Außerdem werden ihm 30 Morgen Äcker und 10 Morgen Wiese mitsamt seinem Haus und Hof gefreit. Wenn sein Schwiegervater (sweher) nicht mehr Schultheiß zu Trebur ist, soll Hesse das Amt mit allen Freiheiten der Schultheiße in der Obergrafschaft erhalten. Wenn er außerhalb seiner Behausung in Angelegenheiten des Landgrafen gebraucht wird, soll er Futter, Kost, Nagel und Eisen und Ersatz seines reisigen Schadens erhalten.
Siegel des Ausstellers.
Am dinstage nach dem sontage Oculi a. d. 1491. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Knechte · Diener · Schultheiße · Kellereien · Diener, Lohn für · Pferde · Harnische · Hafer · Korn · Maße, Mainzer · Heu · Diener, Besoldung von · Währungen, Umrechnung von · Hofkleidung · Äcker · Wiesen · Häuser · Schwiegerväter · Verwandte · Futter · Schäden, reisige · Verpflegung · Eisen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6504 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6504> (Stand: 03.05.2024)