Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1421 Mai 31

Jutta und Dietrich von Runkel versetzen an Graf Johann von Katzenelnbogen die Burg Runkel

Regest-Nr. 15863

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2934 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 89⟩.
Document Description: Fast völlig vermodert.
Seal: Nur noch mit dem Siegel Dietrichs.
Copies: Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen, gleichzeitig.
Regesta: Kasseler Repertorium III, S. 199; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 850 Nr. 3037.
Regestum
Jutta von Sayn, Frau von Runkel, und ihr Sohn Dietrich, Herr zu Runkel, versetzen Graf Johann von Katzenelnbogen und seiner Frau Anna ein Viertel ihres Schlosses Runkel, Burg und Ort, für 1000 fl., über die sie quittieren. Der Graf soll dieses Viertel mit Zubehör nach eigenen Willen wie andere eigene Güter zu seinem Nutzen ohne Eintrag von ihrer Seite gebrauchen. Sie befehlen ihren Amtleuten, Turmhütern, Pfärtnern, Wächtern, Bürgern und Eigenleuten, dem Grafen für seinen Teil zu huldigen und gehorsam zu sein. Die Aussteller geloben, den Burgfrieden zu Runkel mit dem Grafen zu halten. Die Bestellung und Entsendung von Amtleuten, Turmhütern, Pförtnern und Wächtern soll nur mit gegenseitigem Einverständnis geschehen. Geht das Schloß dem Aussteller auf irgendeine Weise verloren, soll der Graf seine Rückgewinnung mit aller Macht mit ihnen gemeinsam betreiben, doch sind sie nicht berechtigt, deswegen Forderungen an ihn zu stellen. Die Aussteller werden, solange Graf Johann und seine Erben diesen Teil an Runkel besitzen, niemanden dort aufnehmen (husen, halten) und keinen Anteil des Schlosses versetzen, verkaufen oder sonstwie veräußern. Die Einlösung des an Graf Johann versetzten Viertels muß drei Jahre vorher schriftlich angekündigt werden. Der Graf soll sich dann der Einlösung nicht widersetzen. Die Rückkaufsumme soll ihm nach Schwalbach in sichere Gewahr überbracht werden. Die Aussteller geloben, alle diese Punkte zu halten und nichts zum Schaden des Grafen dagegen zu unternehmen.
Siegel der beiden Aussteller.

Datum Wording

D. 1421 sabbato die post sancti Urbani martiris.

References

Granter

Runkel, Jutta von, Frau Dietrichs III., geb. von Sayn · Runkel, Dietrich IV. von

Recipient

Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV. · Katzenelnbogen, Grafen, Anna, Frau Johanns IV., geb. Gräfin von Katzenelnbogen

Name of Seal's Owner

Runkel, Jutta von, Frau Dietrichs III., geb. von Sayn · Runkel, Dietrich IV. von

Other Places

Runkel (Lkr. Limburg-Weilburg), Burg · Runkel (Lkr. Limburg-Weilburg) · Burgschwalbach (Gem. Hahnstätten/Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz)

Keywords

Burgen · Pfandschaften · Turmhüter · Wächter · Pförtner · Burgen, Personal auf · Eigenleute · Bürger · Söhne · Burgfrieden · Amtleute · Rückkaufsrechte · Ehefrauen · Quittungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15863 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15863> (Stand: 14.05.2024)