Regesta of the Landgraves of Hessen
1368 Januar 18
Vereinbarung wegen des Landfriedens zwischen Mainz, Thüringen und Hessen
Regest-Nr. 996
- Tradition
-
Engrossment: Gleichzeitig urkundliche Aufzeichnung auf Papier (Ez sint ..): Staatsarchiv Marburg, Verträge mit Mainz. Regesta: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1, Nr. 2364, S. 536. - Regestum
- An diesem Tage sind die Landrichter und Freunde des Erzbischofs von Mainz, des Landgrafen von Thüringen und des Landgrafen von Hessen zu Hofgeismar bei einander gewesen um des Landfriedens willen. Bei den gegenwärtigen Zeitläuften dünkt sie nichts besser, als daß diese Herren am 5. März (uff den andern sontag in der fasten mit namen den man nennit zu^e latyne Reminiscere schirist komende) in Alsfeld zusammenkommen, um sich zu bereden und für die Festigung des Landfriedens zu sorgen. Sollte das nicht geschehen, so hat man ihrer Meinung nach nichts anderes zu gewärtigen, als daß der Landfriede von selbst zu besten aufhört (abe gehe von yme selbis). Ferner sind sie übereingekommen, die Herren sollten veranlassen, daß den Landfriedensbrechern in ihren Schlössern, Landen, Gerichten und Gebieten kein Geleite gewährt werden und daß man ihnen auch nichts verkaufen oder in anderer Weise Unterstützung geben (zulegunge tu^en) solle.
D. die Prisce virginis. - References
-
Other Persons
Meißen, Markgrafen, Friedrich III. der Strenge · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
-
Other Places
Mainz, Erzstift, Landrichter · Mainz, Erzstift, Freunde · Thüringen, Landgrafen, Freunde · Hofgeismar · Alsfeld
-
Keywords
Landfrieden · Landfriedensbrecher · Burgen · Gerichte · Geleit · Landrichter
- Text Basis
-
Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 996 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/996> (Stand: 16.05.2024)