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Regesta of the Landgraves of Hesse
1489 August 26
Wilhelm III. bestätigt den Einwohnern von Diez ihre alten Freiheiten
Regest-Nr. 8318
- Tradition
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Copies: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 3013, Nassau-Dillenburg 46 fol.31v (1534); Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, II (18. Jahrhundert). Regesta: Struck, Quellen zur Geschichte der Klöster 2, S. 294 Nr. 632a. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] bestätigt, da das Viertel der Grafschaft Diez an ihn gefallen ist, das sein Großvater, Graf Philipp von Katzenelnbogen, von Herrn Gottfried von Eppstein gekauft hatte, allen Mannen, Burgmannen, Stiften, Geistlichen, Kirchen und Klöstern der Grafschaft die hergebrachten Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten.
- References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez
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Other Places
Diez, Grafschaft · Katzenelnbogen, Grafen · Eppstein, Grafen
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Keywords
Grafschaften · Erbe · Großväter · Männer · Burgmannen · Stifte · Geistliche · Kirchen · Klöster · Freiheiten, Bestätigen von · Rechte, alte · Gewohnheiten, alte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Regestensammlung Wolf
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8318 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8318> (Stand: 16.05.2026)

