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Regesta of the Landgraves of Hesse

1483 Februar 7

Hermann von Köln bestätigt Gießen die überkommenen Freiheiten

Regest-Nr. 8186

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Stadtarchiv Gießen. Pergament, mit angehängtem beschädigten Siegel.
Copies: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 171, C 825 fol. 280v-2781v (1543), Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, C 1023, fol. 123v-124 (1529); Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, II. (18. Jahrhundert).
Regesta: Ebel, Archiv Gießen, S. 102.
Regestum
Erzbischof Hermann von Köln bestätigt Bürgermeister, Schöffen, Rat und Gemeinde der Stadt Gießen, die ihm als Vormund des Landgrafen Wilhelm [III.] gehuldigt haben, alle alten guten Gewohnheiten, Freiheiten und Rechte.
Siegelankündigung des Ausstellers.
freitag nach sannct Dorotheen der heilligen junckfrawen tage.
References

Other Persons

Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Köln, Erzbischöfe · Gießen, Bürgermeister · gießen, Schöffen · Gießen, Räte

Keywords

Erzbischöfe · Bürgermeister · Räte · Schöffen · Städte · Gewohnheiten, alte · Freiheiten · Rechte, Bestätigen von · Vormünder

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Regestensammlung Wolf

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8186 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8186> (Stand: 30.05.2026)