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Regesta of the Landgraves of Hesse

1492 März 7

Wilhelm III. bestätigt die Mitgift der Liese von Dernbach

Regest-Nr. 8145

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, K 17, fol. 62v-63v.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 134 Nr. 537.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] bewilligt auf Bitten des Philipp von Dernbach die Sicherung der seinem Schwiegersohn Ludwig dem Hanen als Mitgift der Liese zugesagten 250 Kaufmannsgulden je vierundzwanzig Kölnische Albus auf den Zehnten zu Stausebach und der vierzig Rheinischen Guten Oberländischen Gulden Frankfurter Währung auf das Burglehen zu Kirchhain. Falls Philipp sie in den nächsten sechs Jahren nicht einlösen kann, behält sich der Landgraf selbst die Ablösung vor.
Mitwochen nach dem sontage Estomichi.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dernbach, Philipp von · Hanen, Ludwig von · Hanen, Liese von, Frau des Ludwig, geb. von Dernbach

Other Places

Köln, Währung · Frankfurt, Währung · Stausebach, Zehnte · Kirchhain

Keywords

Lehen, Weitergabe von · Verschreibungen · Mitgift · Schwiegersöhne · Töchter · Verwandte · Lehen, Auslösen von · Pfandschaften · Währungen, Kölnische Albus · Albus, Kölner · Währungen, Frankfurter · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Währungsrelationen · Burglehen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8145 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8145> (Stand: 04.06.2026)