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Regesta of the Landgraves of Hesse
1492 März 7
Wilhelm III. bestätigt die Mitgift der Liese von Dernbach
Regest-Nr. 8145
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, K 17, fol. 62v-63v. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 134 Nr. 537. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] bewilligt auf Bitten des Philipp von Dernbach die Sicherung der seinem Schwiegersohn Ludwig dem Hanen als Mitgift der Liese zugesagten 250 Kaufmannsgulden je vierundzwanzig Kölnische Albus auf den Zehnten zu Stausebach und der vierzig Rheinischen Guten Oberländischen Gulden Frankfurter Währung auf das Burglehen zu Kirchhain. Falls Philipp sie in den nächsten sechs Jahren nicht einlösen kann, behält sich der Landgraf selbst die Ablösung vor.
Mitwochen nach dem sontage Estomichi. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dernbach, Philipp von · Hanen, Ludwig von · Hanen, Liese von, Frau des Ludwig, geb. von Dernbach
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Other Places
Köln, Währung · Frankfurt, Währung · Stausebach, Zehnte · Kirchhain
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Keywords
Lehen, Weitergabe von · Verschreibungen · Mitgift · Schwiegersöhne · Töchter · Verwandte · Lehen, Auslösen von · Pfandschaften · Währungen, Kölnische Albus · Albus, Kölner · Währungen, Frankfurter · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Währungsrelationen · Burglehen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8145 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8145> (Stand: 04.06.2026)

