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Regesta of the Landgraves of Hesse

1495 Juni 12

Wilhelm III. belehnt Martin von Sickingen

Regest-Nr. 8131

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 182v.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 130/131 Nr. 523.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Martin von Sickingen mit 15 Gulden Geld auf der Bede zu (Groß-)Gerau, die sein +Vater von den Grafen von Katzenelnbogen zu Lehen trug, obwohl die Lehenurkunde verbrannt und also nicht vorzeigbar ist, als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 300 Gulden, die er dann binnen Jahresfrist auf Eigengütern nächst der Grafschaft Katzenelnbogen widerlegen oder im gleichen Wert auflassen und zu Lehen empfangen soll.
Fritage nach dem heiligen pfingstage.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sickingen, Martin von · Katzenelnbogen, Grafen

Other Places

Groß-Gerau, Bede · Katzenelnobgen, Grafschaft

Keywords

Lehen · Belehnungen · Söhne · Verwandte · Grafen · Bede · Lehensurkunden, Verlust von · Mannlehen · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von · Lehen, Auslösen von · Lehen, Auflassen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8131 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8131> (Stand: 11.06.2026)