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Regesta of the Landgraves of Hesse
1495 Juni 12
Wilhelm III. belehnt Martin von Sickingen
Regest-Nr. 8131
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 182v. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 130/131 Nr. 523. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Martin von Sickingen mit 15 Gulden Geld auf der Bede zu (Groß-)Gerau, die sein +Vater von den Grafen von Katzenelnbogen zu Lehen trug, obwohl die Lehenurkunde verbrannt und also nicht vorzeigbar ist, als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 300 Gulden, die er dann binnen Jahresfrist auf Eigengütern nächst der Grafschaft Katzenelnbogen widerlegen oder im gleichen Wert auflassen und zu Lehen empfangen soll.
Fritage nach dem heiligen pfingstage. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sickingen, Martin von · Katzenelnbogen, Grafen
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Other Places
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Söhne · Verwandte · Grafen · Bede · Lehensurkunden, Verlust von · Mannlehen · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von · Lehen, Auslösen von · Lehen, Auflassen von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8131 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8131> (Stand: 11.06.2026)

