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Regesta of the Landgraves of Hesse

1495 November 17

Vertrag zwischen Wilhelm III. und Hans von Rodenstein über 1000 Gulden

Regest-Nr. 8059

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 172v-173r.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 124 Nr. 496.
Regestum
Marburg. - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß Kurfürst Philipp von der Pfalz vormals zwischen ihm und Hans von Rodenstein einen Vertrag aufgerichtet hatte, wonach er Hans 1000 Gulden zahlen sollte, die dieser wieder anlegen und zu Lehen empfangen sollte. Die Räte Kurfürst Philipps und Landgraf Wilhelms haben nun zu Oppenheim Oktober 28 vereinbart, daß der Landgraf für die nächsten zwei Jahre 50 Gulden Jahrrente dieser Summe auf die Kellnerei Darmstadt anweisen und sie Hans für diese Zeit als Erblehen erhalten soll, was hiermit beurkundet wird.
Dinstag nach Martini.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Pfalz, Kurfürsten, Philipp der Aufrichtige · Rodenstein, Hans von

Other Places

Pfalz, Kurfürsten · Oppenheim · Darmstadt, Kellerei · Marburg

Keywords

Lehen · Belehnungen · Landgrafenitinerar · Kurfürsten · Schiedsrichter · Verträge · Zahlungen · Lehen, Widerlegen von · Räte · Renten, jährliche · Kellereien · Erblehen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8059 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8059> (Stand: 07.05.2026)