Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1490 Juni 14

Karl Monregal erhält eine Gülte auf Bede und Bau in Ems

Regest-Nr. 8041

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem Siegel.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 150v.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 110 Nr. 448.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Karl Monregal mit sechs Gulden Schilde Geld, jeder Schild mit 26 Weißpfennigen zu bezahlen, auf Bede und Bauten zu Ems, die der Amtmann dort auszahlen muß, als Mannlehen vorbehaltlich der Ablösung mit 60 Gulden Schilden, die er dann auf seinen Eigengütern nächst Braubach widerlegen und zu Lehen empfangen soll, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Montag nach unser hern lichnamstage.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Monregal, Karl · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Other Places

Ems, Bede · Ems, Bauten · Ems, Amtmänner · Braubach

Keywords

Lehen · Belehnungen · Gülten · Währungen, Weißpfennige · Währungsrelationen · Bede · Bauten · Amtmänner · Mannlehen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter · Lehen, Bestätigen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8041 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8041> (Stand: 31.05.2026)