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Regesta of the Landgraves of Hesse

1489 Juli 27

Johann Brendel von Homburg erhält eine Gülte aus Groß-Gerau

Regest-Nr. 8035

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 148v.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 109 Nr. 442.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann Brendel von Homburg, Sohn des +Friedrich, mit sechs Gulden zu (Groß-)Gerau, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich zu Lehen trug, als Mannlehen. Aus besonderer Gnade belehnt er ihn außerdem mit dem Zehnten zu Steinfischbach, den er wegen seiner Frau von Philipp von Reifenberg geerbt hatte. Die Einlösung der sechs Gulden mit 60 Gulden, die dann nächst dem Fürstentum widerlegt und zu Lehen empfangen werden sollen, bleibt vorbehalten.
Montag nach sant Jacobs des heiligen aposteln tag.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Brendel von Homburg, Johann · Brendel von Homburg, Friedrich · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Reifenberg, Philipp [I.] von

Other Places

Homburg · Groß-Gerau, Gülte · Steinfischbach, Zehnte

Keywords

Lehen · Belehnungen · Söhne · Verwandte · Lehen, erbliche · Lehen, weibliche · Mannlehen · Erbrechte, weibliche · Zehnte · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8035 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8035> (Stand: 25.05.2026)