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Regesta of the Landgraves of Hesse

1491 Mai 17

Wilhelm III. belehnt den Küchenmeister Philipp von Wildungen

Regest-Nr. 7765

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 82r.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 58, Nr. 222.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt seinen Küchenmeister, Amtmann zu Borken und Rat Philipp von Wildungen mit drei Hufen Land samt Zubehör vor Großen-Englis, die er dem Nonnenkloster in Fritzlar abgekauft hatte, als Mannlehen. Falls er keine männlichen Erben hat, sollen die Töchter erbberechtigt sein. In Ansehung freier, williger und mannigfaltiger Dienste, die Philipp dem +Landgrafen Heinrich III. geleistet hat, freit Landgraf Wilhelm das Lehen, als ob es landgräfliches Eigentum wäre.
Dinstag nach dem sontage Exaudi.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wildungen, Philipp von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Other Places

Borken, Amtmänner · Großen-Englis · Fritzlar, Nonnenkloster

Keywords

Lehen · Belehnungen · Amtmänner · Küchenmeister · Nonnenklöster · Klöster · Verkäufe · Güter, Kauf von · Lehen, Auftrag als · Dienste, treue · Mannlehen · Leibeslehenserben, fehlende männliche · Erbrechte, weibliche · Eigengüter · Lehen, Befreien von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7765 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7765> (Stand: 05.05.2026)