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Regesta of the Landgraves of Hesse

1490 Dezember 26

Johann von Ottenstein erhält eine Gülte aus der Kellerei Hadamar

Regest-Nr. 7749

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem stark beschädigten Siegel.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 49r.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 33, Nr. 128.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann von Ottenstein, Sohn des +Ritters Adam von Ottenstein, mit sechs Gulden Geld aus der Kellnerei Hadamar, die sein +Schwiegervater Wigand von Seelbach vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, vorbehaltlich der Lösung mit 60 Gulden, die er dann an Erbe und Gut nächst dem Fürstentum wieder anlegen und zu Lehen empfangen soll, als Mannlehen. Falls Johann ohne Leibeserben stirbt, soll Johann von Scheid gen. Weschpfennig, der auch eine Tochter des +Wigand von Seelbach zur Frau hat, das Lehen erben.
Am tage sancti Steffani prothomartiris.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Ottenstein, Johann von · Ottenstein, Adam von, Ritter · Seelbach, Wigand von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Scheid, Johann von, gen. Weschpfennig

Other Places

Hadamr, Kellerei

Keywords

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Söhne · Ritter · Verwandte · Schwiegerväter · Ehefrauen · Erbwege · Lehenserben, weibliche · Lehen, Vermannen von · Lehen, Auslösen von · Mannlehen · Güter · Leibeserben · Töchter

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7749 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7749> (Stand: 08.05.2026)