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Regesta of the Landgraves of Hesse

1489 Dezember 31

Die Brüder Nodung von Wehrda erhalten einen Teil des Zehnten in Wehrda

Regest-Nr. 7626

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 41v-42r .
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 26, Nr. 103.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Kurt und Thomas (Thamm) von Wehrda gen. Nodung mit einem Viertel des Zehnten zu Wehrda, den ihre +Eltern von den +Eltern des Landgrafen zu Lehen trugen, und sechs Gulden Geld zu Alsfeld, die vormals Simon von Schlitz, sein Sohn Heinrich, die +Vorfahren sowie Kurt und Thomas selbst von den +Vorfahren und dem +Vater des Landgrafen zu Lehen trugen, als Mannlehen.

Datum Wording

Donerstag des heiligen nuwen jars abint.

References

Granter

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Recipient

Nodung von Wehrda, Konrad [II.] · Nodung von Wehrda, Thomas

Other Persons

Schlitz gen. von Görtz, Simon [II.] · Schlitz gen. von Görtz, Heinrich [II.]

Other Places

Wehrda, Zehnte · Alsfeld, Gülte

Keywords

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Brüder · Zehnte · Gülten · Söhne · Verwandte · Mannlehen · Lehen, erbliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7626 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7626> (Stand: 09.05.2026)