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Regesta of the Landgraves of Hesse
1489 Dezember 31
Die Brüder Nodung von Wehrda erhalten einen Teil des Zehnten in Wehrda
Regest-Nr. 7626
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 41v-42r . Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 26, Nr. 103. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Kurt und Thomas (Thamm) von Wehrda gen. Nodung mit einem Viertel des Zehnten zu Wehrda, den ihre +Eltern von den +Eltern des Landgrafen zu Lehen trugen, und sechs Gulden Geld zu Alsfeld, die vormals Simon von Schlitz, sein Sohn Heinrich, die +Vorfahren sowie Kurt und Thomas selbst von den +Vorfahren und dem +Vater des Landgrafen zu Lehen trugen, als Mannlehen.
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Datum Wording
Donerstag des heiligen nuwen jars abint.
- References
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Granter
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Recipient
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Other Persons
Schlitz gen. von Görtz, Simon [II.] · Schlitz gen. von Görtz, Heinrich [II.]
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Other Places
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Keywords
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Brüder · Zehnte · Gülten · Söhne · Verwandte · Mannlehen · Lehen, erbliche
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7626 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7626> (Stand: 09.05.2026)

