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Regesta of the Landgraves of Hesse

1481 Dezember 30

Die Stadt Frankfurt verwahrt Urkunden für Hessen und Solms

Regest-Nr. 7125

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 21, Nr. 7, Bl. 23.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 998 Nr. 2538.
Regestum
Landgraf Heinrich III. und Graf Otto von Solms, Herr zu Münzenberg, Vormund seiner Vettern, der Brüder Johann, Philipp und Bernhard von Solms, Söhnen des +Grafen Kuno, bekunden, daß sie eine mit zwei Mahlschlössern (maleslossen) verschlossene Lade, von der jede Seite einen Schlüssel hat, mit Urkunden des Stifts Köln über (die Verpfändung von) Stadt und Zoll Linz (am Rhein) an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt zur Verwahrung übergeben haben, die damit Landgraf Heinrich und seinen Erben und den genannten Brüdern von Solms und ihren Erben in folgender Weise gewärtig sein sollen: Wenn beide Parteien durch öffentliche, besiegelte Urkunden den Rat ersuchen, dem oder denen in diesen Urkunden Benannten zu gestatten, entweder (weitere) Urkunden in die Lade einzulegen, oder Urkunden daraus zu entnehmen, oder die ganze Lade zu übernehmen, dann sollen Bürgermeister und Rat dem nachkommen und darüber bestätigende Urkunden oder Quittungen ausgestellt werden. Wenn es der Stadt Frankfurt nicht mehr gelegen ist, die Lade weiterhin zu verwahren und sie den Parteien das schriftlich mitteilt, dann sollen diese dieselbe binnen zweier Monate zurücknehmen. Wenn die Lade durch Diebstahl, Feuer oder aus anderen Gründen Schaden nimmt, soll deshalb der Stadt und ihren Bürgern keine Schuld zugemessen, und keine Entschädigung gefordert werden, da sie die Lade (nur) zu Gefallen und auf Bitten der Aussteller in Verwahr genommen haben.
Siegel der Ausstellers.
D. uf sontag nach nativitatis Christi 1482.
Die Urkunde muß nach Weihnachtsstil datiert werden; denn sie ist inseriert in die Urkunde von Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt, in der diese die Hinterlegung der genannten Urkunden bei ihnen zu den dort genannten Bedingungen bestätigen.
Siegel der Stadt.
D. uf den heyligen nuwen iars tag a. d. 1482. [StA Marburg] Kopiar 21, Nr. 8 Bl. 24; [Demandt, Regesten 2.2, S. 998 Nr. 2538].
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Solms-Braunfels, Grafen, Otto II. · Solms-Lich, Grafen, Johann [II.] · Solms-Lich, Grafen, Philipp · Solms-Lich, Grafen, Bernhard · Solms-Lich, Grafen, Kuno

Other Places

Münzenberg, Herren · Köln, Stift · Linz am Rhein, Zoll · Frankfurt, Bürgermeister · Frankfurt, Rat

Keywords

Grafen · Vormünder · Brüder · Söhne · Verwandte · Mahlschlösser · Laden, verschlossene · Urkunden, Aufbewahren von · Bürgermeister · Räte · Zölle · Schlüssel · Erben · Quittungen · Kündigungen, schriftliche · Diebstähle · Feuer · Schäden · Entschädigungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7125 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7125> (Stand: 05.05.2026)