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Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 Februar 11

Friedrich Mosbach erhält die Mühle und eine Wiese in Heringen

Regest-Nr. 6573

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 131, Bl. 91.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 858 Nr. 2230.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. verleiht Friedrich Mosbach und seiner Frau Grete die Mühle im Dorf Heringen und eine Wiese in der Größe von etwa zwei Äcker, in der Aue gelegen, als Erblehen. Sie sollen die Mühle instand (in Bau und Besserung) halten, von ihren Mahlgästen keine überhöhte Mahlgebühr fordern oder sie mit anderen Neuerungen beschweren und jährlich zu Martini 1 Schock und 20 Groschen Vachaer (Vechisser) Währung und Januar 6 (drei Königstag) ein fettes Schwein im Wert von 3 fl. oder diese 3 fl. und 12 Gnacken für die genannte Wiese an den Vogt zu Friedewald entrichten. Hauptfische bleiben jedoch dem Landgrafen vorbehalten. Solange die Eheleute diese Bedingungen erfüllen, sollen sie der Mühle nicht entsetzt werden.
Siegel des Ausstellers.
Am montage nach Scholastice virginis a. d. 1493.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Mosbach, Friedrich · Mosbach, Grete, Frau des Friedrich

Other Places

Heringen, Mühle · Heringen, Wiese in der Aue · Vacha, Währung · Friedewald, Vogt

Keywords

Ehefrauen · Erblehen · Mühlen · Mahlgäste · Wiesen · Flurnamen · Äcker · Wiesen, Größe von · Instandhaltungsverpflichtungen · Abgaben · Währungen, Vachaer · Zahltermine · Abgaben, Vieh · Schweine · Schweine, Wert von · Vögte · Hauptfische

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6573 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6573> (Stand: 07.05.2026)