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Regesta of the Landgraves of Hesse

1491 Juli 7

Hermann Richard erhält ein Gut in Igelsdorf als Erblehen

Regest-Nr. 6466

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 16, Bl. 7v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 818 Nr. 2115.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. verleiht Hermann Richard und seinen Erben das landgräfliche (unser) Gut zu Igelsdorf (Egels-) im Gericht Heringen als Erblehen. Sie sollen davon leisten, was nach Erblehensrecht und -gewohnheit üblich ist, und es in Bau und Wesen halten. Dafür sind bei Zinsbuße jährlich zu Michaelis 1 Scheffel Korn und 1 Scheffel Hafer zu liefern.
Siegel des Ausstellers.
Uff dornstag nach unser lieben frauwentag visitacionis a. d. 1491.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Richard, Hermann

Other Places

Igelsdorf, landgräfliches Gut · Heringen, Gerichte

Keywords

Lehen · Erben · Güter, landgräfliche · Erblehen · Instandhaltungsverpflichtungen · Gerichte · Erblehensrechte · Erblehensgewohnheiten · Zinsbußen · Abgaben, Getreide · Abgaben, Getreide · Korn · Hafer · Zahltermine

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6466 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6466> (Stand: 22.05.2026)