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Regesta of the Landgraves of Hesse
1503 Mai 1
Kassel und Marburg verkaufen eine Rente an Paderborn
Regest-Nr. 4996
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 126, Bl. 114. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 590 Nr. 1528. - Regestum
- Bürgermeister und Rat der Stadt Kassel und der Stadt Marburg verkaufen auf Befehl Landgraf Wilhelms II. an Dechant und Kapitel der St. Petersund Andreas-Kirche zu Paderborn eine Gülte von 50 fl. für einen Betrag von 1000 fl., über den sie quittieren. Sie geloben, die Gülte jährlich Mai 1 in Paderborn auszahlen zu lassen. Landgraf Wilhelm bestätigt diesen Verkauf und verpflichtet sich, wenn es zu einer Zahlungsbehinderung kommt, für die Beseitigung derselben zu sorgen.
Siegel des Landgrafen und der beiden Städte.
1503 am dag Philippi et Jacobi apostolorum. - References
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Other Persons
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Other Places
Kassel · Marburg · Paderborn, St. Andreas Kirche · Paderborn, Peters-Kirche
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Keywords
Bürgermeister · Räte · Befehle, landgräfliche · Kirchen, St. Andreas · Dekane · Kapitel · Gülten · Zahltermine · Quittungen · Verkäufe, Bestätigung von · Zahlungsbehinderungen, Beseitigung von · Städte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4996 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4996> (Stand: 30.06.2026)

