Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1501 November 14

Wilhelm II. verspricht Marburg, Gießen u.a. schadlos zu halten

Regest-Nr. 4973

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 103, Bl. 98v, S. Nr. 1460.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 583 Nr. 1505.
Regestum
Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß die Städte Marburg, Gießen, Grünberg und Nidda seinem Rat Hans von Dörnberg d.Ä. auf landgräflichen Befehl eine Gülte von 200 fl., jährlich zu Martini fällig, für 4000 fl. verkauft haben laut der darüber errichteten Verschreibung von 1501 November 8 (montags nach Allerheilgen tag). Obwohl in der Verschreibung steht, daß die von Marburg, Gießen, Grünberg und Nidda diese 4000 fl. empfangen haben, ist dieses Geld doch in Wirklichkeit an den Landgrafen gelangt. Er verspricht daher, diese Rente jährlich auszurichten und die Städte wegen der Verschreibung gegebenenfalls schadlos zu halten.
Sekret des Ausstellers.
Am sontage nach Martini 1501.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Dörnberg, Hans d.Ä. von

Other Places

Marburg · Gießen · Grünberg · Nidda

Keywords

Städte · Darlehen · Renten · Räte · Befehle, landgräfliche · Zahltermine · Gülten · Verschreibungen · Schadlosbriefe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4973 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4973> (Stand: 11.05.2026)