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Regesta of the Landgraves of Hesse

1500 Juni 23

Wilhelm II. nimmt Huldigung Biedenkopfs entgegen

Regest-Nr. 4803

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 34, Bl. 49v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 563, Nr. 1436.
Regestum
Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß ihm nach dem Tode seines Vetters, Landgraf Wilhelms [III.], Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Biedenkopf als ihrem rechten, natürlichen Erbherren die rechtmäßige Erbhuldigung geleistet haben, wogegen er sie in ihren hergebrachten Freiheiten und Rechten bewahren und schützen will.
Sekret des Ausstellers.
Uff dinstag sant Johannis babtisten abint 1500.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Biedenkopf

Keywords

Vettern · Verwandte · Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Erbhuldigungen · Städte · Erbherren · Erben · Freiheiten · Rechte · Privilegien, Bestätigung der

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4803 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4803> (Stand: 04.05.2026)