Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1384 April 6

Einlösung der an Graf Wilhelm von Katzenelnbogen verpfändeten Stadt Gießen

Regest-Nr. 2366

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Verträge mit den Grafen von Katzenelnbogen. Siegel unten aufgedrückt.
Regesta: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 509, Nr. 1775; Demandt, Schriftgut 1, S. 221 Nr. 289.
Regestum
Graf Wilhelm von Katzenelnbogen bekundet,daß Landgraf Hermann [II.] von Hessen, der ihm die Hälfte von Burg und Stadt Gießen für 2800 fl. verpfändet hatte, die Pfandsumme an ihn zurückerstattet hat, worüber er quittiert. Er verzichtet daher durch die gegenwärtige Urkunde auf alle Eide, Gelübde und Huldigungen, welche ihm Mannen, Burgmannen, Schultheißen, Schöffen, Bürgermeister und Gemeinde sowie die Amtleute zu Gießen und in den zugehörigen Gerichten, soweit sie ihm verpfändet waren, geleistet haben.
Siegel des Ausstellers.
D. 1384 quarta feria proxima ante dominicam festo (!) Pasce.
References

Other Persons

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Other Places

Gießen, Burg · Gießen, Stadt · Gießen, Amtmänner

Keywords

Verpfändungen · Pfandsummen · Quittungen · Eide · Gelübde · Huldigungen · Lehensmänner · Burgmannen · Schultheiße · Schöffen · Bürgermeister · Amtmänner · Gerichte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2366 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2366> (Stand: 09.05.2026)