Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1498 November 5

Johann von Eppstein wird Amtmann in Neukatzenelnbogen

Regest-Nr. 2204

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 112, Bl. 339.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 450, Nr. 1155.
Regestum
Landgraf Wilhelm d.J. nimmt Johann, Herrn von Eppstein, Domherrn zu Köln, als Amtmann nach Neukatzenelnbogen auf und verschreibt ihm das Schloß auf Lebenszeit. Er soll es mit allem Zubehör nutzen und genießen, jedoch auch sein Amt getreulich versehen und das Schloß nicht zum Nachteil des Rheinstroms gebrauchen. Die bauliche Unterhaltung obliegt ihm.
Sekret des Ausstellers.

Datum Wording

Uff montag noch Allerheiligen dage 1498.

Kommentar

Der Revers des Johann von Eppstein (siehe ID 14945) inseriert diese Urkunde wörtlich. Darin wird vermerkt, Johann dürfe Neukatzenelnbogen nicht als Ausgang für eine Fehde gegen Rheinstein benutzen.

References

Granter

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Recipient

Eppstein-Münzenberg, Herren, Johann, Domherr in Köln

Other Places

Köln (Nordrhein-Westfalen), Domherren · Eppstein, Herren · Neukatzenelnbogen (Gem. St. Goarshausen/Gem. Loreley/Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz), Burg · Rhein · Rheinstein (Gem. Trechtingshausen/Lkr. Mainz-Bingen-Rheinland-Pfalz), Burg

Keywords

Herren · Domherren · Amtmänner, Aufnahme als · Burgen · Schlösser · Amtssitze · Verschreibungen · Ämter · Flüsse, Burgen an · Instandhaltungsverpflichtungen

Text Basis

Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2204 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2204> (Stand: 02.06.2026)