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Regesta of the Landgraves of Hesse
1537 März 25
Erbeinung zwischen Hessen, Sachsen und Brandenburg
Regest-Nr. 16393
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4904 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 43, Nr. 144〉. Document Description: Papier, Druck; für spezifische Angaben freigelassene Lücken handschriftlich gefüllt. - Regestum
- Zeitz. - Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen, Kurfürst Joachim von Brandenburg, die Herzöge Georg, Heinrich und Johann Ernst von Sachsen, die Markgrafen Georg, Hans und Albrecht von Brandenburg und Landgraf Philipp von Hessen bekennen, daß sie in Zeitz zusammengekommen sind, um die Einung, die ihre Vorfahren aufgerichtet hatten, zu erneuern und zu bekräftigen.
Unter anderem ist festgelegt, daß keiner des anderen Feind beherbergen, unterstützen oder Geleit gewähren soll. Verfolgen geschädigte Amtleute, Männer oder Untersassen einen Übeltäter auf frischer Tat und bitten im Land des anderen um Hilfe, soll diese ihnen gewährt werden. Besonderen Schutz sollen Kaufleute genießen, damit sie ungehindert Handel treiben können. Dazu sollen die Amtleute die Straßen in guten Zustand halten und bewachen. Klagen eines Untertanen sollen innerhalb von drei Monaten gerichtlich geklärt werden. Zuständig ist das Gericht, in dem der Beklagte ansässig ist.
Diese Einung soll öffentlich verkündet werden und von den Amtleuten beschworen.
Daran schließt sich die Eidformel an, die für den Amtmann von Trendelburg, Burkhard von Cramm, ausgefüllt ist. -
Datum Wording
1537 uff Sontag Palmarum.
- References
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Place of Issue
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Granter
Sachsen, Kurfürsten, Johann Friedrich · Brandenburg, Kurfürsten, Joachim II. Hector · Brandenburg-Ansbach, Markgrafen, Georg der Fromme · Brandenburg-Kulmbach, Markgrafen, Albrecht II. Albiciades · Brandenburg-Küstrin, Markgrafen, Johann · Sachsen, Herzöge, Georg der Bärtige · Sachsen, Herzöge, Heinrich der Fromme · Sachsen-Coburg, Herzöge, Johann Ernst · Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Amtmänner · Erbeinungen · Kurfürsten · Herzöge · Markgrafen · Geleitswesen · Straßen, Sicherheit auf · Kaufleute · Gerichte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
am Original
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16393 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/16393> (Stand: 30.05.2026)

