Regesten der Landgrafen von Hessen
(1439)
Aufteilung des Besitzes der Burg Fürstenstein
Regest-Nr. 2188
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 590, Bl. 164v-165. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 336 f., Nr. 964. - Regest
- Der Fürstenstein ist zu einem Viertel Erbe Reinhards und Hertings von Eschwege, ein Achtel ist Christian Keudel, ein (weiteres) Achtel ist Hermann und Hans Diede und davon ist ein Drittel Hermann Diede und seinen Söhnen. Die andere Hälfte gehört dem Landgrafen, darauf [Regesten S, 336/337] hat Hermann Diede 114 fl. stehen. Ehe er diese Hälfte bekam, gab man den Keudel davon jährlich 12 Vt. Korn, 2 Fd. Bier, 3 Seiten Speck und 30 Schafkäse und einen Acker. Was man dort baute, ließ man den Landgrafen bauen. Die mit den 114 fl. belastete Hälfte hat der Landgraf den Dieden zu Mannlehen verliehen, so daß er am Fürstenstein nur noch ein Viertel einlösen kann.
Dieses vom Fürstenstein war auf einem Zettel aufgeschrieben (Randvermerk von gleicher Hand). - Nachweise
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Weitere Personen
Eschwege, Reinhard von · Eschwege, Hartwig von · Keudel, Christian · Diede, Hermann [II.] · Diede, Hans · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Besitz · Ganerben · Burgen · Erbe · Korn · Bier · Speck · Äcker · Schafskäse · Abgaben · Pfandschaften · Mannlehen · Pfänder, Auslösen von
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Schriftgut 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2188 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2188> (Stand: 15.05.2024)