Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1543 Januar 23

Quittung der Landgrafen Philipp und Christina über die Restzahlung aus dem sächsischen Erbe

Regest-Nr. 16276

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4761 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv⟩, Konzept.
Stückbeschreibung: Papier, stockfleckig.
Rückvermerke: quitanz uff d. letzte 10000 fl. erbafals forderung.
Regest
Kassel. - Landgraf Philipp von Hessen und seine Frau Landgräfin Christine, geborene Herzogin von Sachsen, bekunden für sich und ihre Erben, daß ihnen Herzog Moritz von Sachsen wegen des Erbfalls von Herzog Georg von Sachsen und dessen Frau Herzogin Barbara, geborene Prinzessin von Polen, 25000 Gulden Groschen in zwei Raten auszahlen sollte. Die erste Rate haben sie Esto Mihi 1542 [Februar 19] erhalten und darüber quittiert. Die zweite Rate wäre kommenden Sonntag Esto Mihi [Februar 4] fällig gewesen, wurde aber anläßlich der Ehestiftung von Herzog Moritz bereits jetzt beglichen. Die Landgrafen quittieren hiermit über 10000 Gulden Groschen und verzichten auf alle weiteren Ansprüche aus dem Erbfall.

Wortlaut der Datierung

Cassel am 23. tag Januarii 1543.

Nachweise

Ausstellungsort

Kassel (Stadt Kassel)

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige · Hessen, Landgrafen, Christine, Frau Philipps des Großmütigen, geb. Herzogin von Sachsen

Empfänger

Sachsen, Kurfürsten, Moritz

Weitere Personen

Sachsen, Herzöge, Georg der Bärtige · Sachsen, Herzöge, Barbara, Frau Georgs des Bärtigen, geb. Prinzessin von Polen

Sachbegriffe

Herzöge · Erbe · Rechte, Verzicht auf · Ehefrauen · Ratenzahlungen · Landgrafenitinerar · Währungen, Groschen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

am Original

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16276 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16276> (Stand: 27.04.2024)