Regesten der Landgrafen von Hessen
1558 April 7
Erzbischof Johann von Trier erläßt Landgraf Philipp Schulden
Regest-Nr. 13300
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3913 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 50, Nr. 21〉. Stückbeschreibung: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel ist gut erhalten (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 2, S. 414. - Regest
- Ehrenbreitstein. - Erzbischof Johann von Trier erläßt dem Landgrafen Philipp von Hessen in Bezug auf dessen Einigung mit dem Grafen Wilhelm von Nassau die Hälfte des Pfandschillings in Höhe von 12000 fl., desgleichen eine Schuld in Höhe von 2000 Goldgulden, zusammen also 8000 Goldgulden. Die andere Hälfte in Höhe von 6000 Goldgulden soll bis zur Vollziehung des nassauischen Vertrages zinsfrei stehen bleiben und entweder auf St. Andreastag 1565 [November 30] vom Landgrafen oder seinen Erben bar bezahlt oder mit einer Rente in Höhe von 6000 Goldgulden jährlich aus dem landgräflichen Teil von Limburg verzinst werden.
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Wortlaut der Datierung
d.d. Ehrenbreitstein 7. April (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Schulden, Erlassen von · Währungen, Goldgulden · Darlehen · Pfandschaften · Renten, jährliche · Zinsen · Darlehen, zinslose · Grafen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 13300 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13300> (Stand: 27.04.2024)