Regesten der Landgrafen von Hessen
(1496)
Henne Merlyn erhält ein Gut in Leidenrod als Lehen
Regest-Nr. 6267
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 46, Bl. 33v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 692 Nr. 1830. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] überträgt Henne Merlyn und seiner Frau Eila das Gut zu Leidenrod (Ludenraide), das ihnen vormals der Rentmeister von Romrod verliehen hat, als Erblehen. Sie müssen es in Bau und Besserung halten mitsamt dem von ihnen benutzten Wassergraben aus der Schwalm (uß der Swalinn in der lantwer zu wessern). Dafür sind jährlich zu Martini 3 Pfund Geld und 8 Tournosen Alsfelder Währung als Zins fällig und in das Schloß Romrod ohne Verzug bei der Zinsbuße zu zahlen. Solange die Eheleute den Zins pünktlich entrichten, sollen sie von diesem Gut nicht um höheren Zins oder lieberer Landsiedel willen verdrängt werden.
Siegel des Ausstellers. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Merlin, Henne · Merlin, Eila, Frau des Henne
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Weitere Orte
Leidenrod · Romrod, Rentmeister · Schwalm, Wassergraben · Alsfeld, Währung · Romrod, Schloß
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Sachbegriffe
Güter · Erblehen · Lehen, Heimfall von · Rentmeister · Instandhaltungsverpflichtungen · Wassergräben · Ehefrauen · Währungen, Alsfelder Tournosen · Zinsen · Schlösser · Burgen · Zinsbußen · Zinsen, höhere · Landsiedel
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6267 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6267> (Stand: 28.04.2024)