Regesten der Landgrafen von Hessen
(1468/1469)
Belehnung des Konrad von Katzenelnbogen
Regest-Nr. 9577
- Überlieferung
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Ausfertigung: Inseriert in das Revers Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen. Rückvermerk (spätes 15. Jahrhundert): Conrat lantscribers lehenbrieff Mit Siegel. Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1546 Nr. 5534. - Regest
- Graf Philipp von Katzenelnbogen belehnt Konrad von Katzenelnbogen, seinen Landschreiber zu Darmstadt, wegen der ihm erwiesenen und noch zu erweisenden willigen Dienste mit der Hälfte des Zehnten, gen. Burghusens Zehnte, den der +Otto Breder von Hohenstein vom Grafen zu Lehen hatte und dessen andere Hälft Gerhard von Breithardt noch vom Grafen zu Lehen trägt. Lehensverpflichtung Konrads. Wenn Konrad vor seiner Frau Gertrud ohne Leibeserben verstirbt, dann soll diese das Lehen lebenslänglich genießen. Nach ihrem Tod fällt es an den Grafen zurück.
Siegel des Ausstellers.
Das Datum ist versehentlich ausgelassen, da der Revers mit den Worten schließt: Geben in dem jare unde den tag wie vorgeschrieben stet. Die Urkunde gehört (auch nach der Schreiberhand) in die Jahre 1468/1469, da Konrad 1467 März 13 noch nicht verheiratet war, 1470 Dezember 17 die Obergrafschaft aber bereits an Landgraf Heinrich von Hessen übertragen wurde. - Nachweise
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Weitere Personen
Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Katzenelnbogen, Konrad von · Breder von Hohenstein, Otto · Breithard, Gerhard von · Katzenelnbogen, Germut von, Frau Konrads · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
Katzenelnbogen, Grafen · Darmstadt, Landschreiber · Burghausen, Zehnte
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Sachbegriffe
Grafen · Landschreiber · Lehen, weibliche · Lehen, erbliche · Leibeserben, fehlende · Zehnte · Lehensverpflichtungen · Ehefrauen · Reverse · Belehnungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9577 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9577> (Stand: 04.05.2024)