Regesten der Landgrafen von Hessen
1503 Juni 22
Aufzeichnung allen Hafers in Witzenhausen
Regest-Nr. 6188
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 114/44 (Provenienz: Witzenhausen, Schultheiß). Mit Unterschrift, Außenadresse und Verschlusssiegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf mit Aeskulapstab. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 511 Nr. 3068. - Regest
- Konrad von Wallenstein, Statthalter im Niederfürstentum Hessen, befiehlt dem Witzenhäuser Schultheißen im Namen des Landgrafen [Wilhelm II.], unverzüglich alle Böden der geistlichen und weltlichen Einwohner seines Amtes, der Prälaten, Klöster, Bürger und Bauern zu besichtigen, den dort lagernden Hafer aufzuzeichnen und allen zu befehlen, diesen Hafer an niemand anders als an den Landgrafen zu veräußern, der ihn bezahlen wird. Das Verzeichnis soll er in die Kasseler Kanzlei schicken.
Donerstags nach Albani 1503. - Nachweise
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Weitere Personen
Wallenstein, Konrad [II.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.
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Weitere Orte
Niederhessen · Witzenhausen, Schultheiß · Witzenhausen, Haferanbau · Kassel, Kanzlei
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Sachbegriffe
Statthalter · Schultheiße · Befehle, landgräfliche · Lebensmittel, Versorgung mit · Hafer · Böden · Hafer, Lagern von · Verkäufe · Einwohner, geistliche · Einwohner, weltliche · Bürger · Klöster · Bauern · Kanzleien
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6188 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6188> (Stand: 06.05.2024)