Regesten der Landgrafen von Hessen
1418 Juli 2
Lutz von Hattenbach schwört Urfehde
Regest-Nr. 2778
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 225, Bl. 50-51. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 238 Nr. 598. - Regest
- Lutz von Hattenbach schwört Landgraf Ludwig [I.] Urfehde, bei deren Verletzung er sich auf Mahnung wieder in Kassel gefänglich stellen muß. Wegen des großen Schadens, den er dem Landgrafen zugefügt hat, wodurch er bei ihm Treu und Glauben verloren hat, erklärt er sich zum lebenslänglichen Gefangenen des Landgrafen und wird sich deshalb alljährlich 8 Tage vor oder nach Pfingsten in Kassel als Gefangener stellen und solange bleiben, bis er sich mit dem Landgrafen oder seinen Amtleuten auf einen Tag geeinigt hat. Als Geiseln hierfür setzt er seine Oheime, die Vettern Werner und Simon von Schlitz gen. von Görtz, die bei Urfehdebruch mit 200 fl. verfallen und bis zu deren Bezahlung ein Einlager in einer ihnen benannten Herberge in Kassel halten müssen. Er wird gegen den Landgrafen nichts mehr unternehmen und verzichtet auf alle Ansprüche, es seien Burglehen oder anderes, die er bisher vorgebracht und gefordert hatte. Alle Urkunden, die er darüber etwa noch besitzt, sind damit ungültig.
Siegel des Ausstellers und der beiden Geiseln.
D. a. d. etc. 18 ipso die visitacionis gloriose virginis Marie. - Nachweise
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Weitere Personen
Hattenbach, Ludwig [II.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Schlitz gen. von Görtz, Werner · Schlitz gen. von Görtz, Simon [III.]
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Urfehden · Mahnungen · Gefängnisse · Gefangene · Schäden · Treu und Glauben · Amtmänner · Geiseln · Verwandte · Urfehdebrüche · Einlager · Herbergen · Ansprüche · Burglehen · Lehensurkunden · Besitzurkunden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2778 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2778> (Stand: 27.04.2024)