Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1497 Juli 3

Hans von Trott erhält eine Gülte von 50 Gulden aus Darmstadt

Regest-Nr. 8075

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 177r-v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 127/128 Nr. 511.
Regest
Rheinfels. - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er früher dem Ritter Hans von Trott eine Exspektanz auf die Lehen, die Hans Jude von Stein innehat, erteilt hat. In Ansehung der Dienste und der Tatsache, daß er diese Lehen noch nicht genießen kann, belehnt er ihn nun mit 50 Gulden, die der Landschreiber zu Darmstadt zu zahlen hat, als Mannlehen. Wenn ihm die Lehen Hans Jude von Steins nach dessen Tod zufallen, soll ihr Ertrag an den 50 Gulden abgezogen werden. Die Lösung von je fünf Gulden mit 100 Gulden, die Hans dann in Erbe und Gut nächst Fürstentum und Grafschaft wieder belegen und zu Lehen empfangen soll, bleibt vorbehalten.
Montage nach visitationis Marie.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Trott, Hans [II.] · Jude vom Stein, Johannes

Weitere Orte

Rheinfels · Darmstadt, Landschreiber

Sachbegriffe

Landgrafenitinerar · Ritter · Lehen, Exspektanz auf · Lehen · Belehnungen · Landschreiber · Gülten · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Erbe · Güter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8075 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8075> (Stand: 02.05.2024)