Regesten der Landgrafen von Hessen
(1507) Juli - August
Wilhelm II. nimmt die Benediktiner in Flechtdorf in seinen Schutz
Regest-Nr. 5152
- Überlieferung
-
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 273(81.271). Drucke: Kopp, Bruchstücke 2, S. 96. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 641 Nr. 1675. - Regest
- Landgraf Wilhelm [II.] nimmt Abt und Konvent des Stiftes Flechtdorf, Benediktinerordens, die ihm wegen ihres reformierten und ordentlichen Wesens und Gottesdienstes gerühmt worden sind, zur weiteren Unterstützung der Reform in seinen besonderen Schutz und Schirm. Dafür verpflichten sich Abt und Konvent jährlich August 19 ein Seelengedächtnis abends mit Vigilien und morgens mit Seelenmessen für den Landgrafen und seine Nachkommen nach Ordnung und Gewohnheit ihres Ordens zu halten und dabei auch aller Vorfahren des Landgrafen und Fürsten und Fürstinnen von Hessen zu gedenken.
Datiert nach der Stellung der Urkunde im Kopiar. - Originaltext
- Reversalia dero Jenigen, wilche die fursten tzu Hessenn Inn verspruch genommen.
Es habenn die fu^erstenn zu Hessen eztliche Stedt Cloister unnd Gemeinden Inn Iren Verspruch gegenn einen gewießen verspruch- oder schuzgeltt genommen, wie unnterschiedtlichen hernach volgett.
Felchdorff.
Das Kloster Flechdorff Lanndttgrave wilhelm zu Hessenn, Grave zu Cazenelnnpogen gegenn ein Jarlich begengnus Anno 1507. -
Sprache des Originaltextes
deutsch
- Nachweise
-
Weitere Personen
-
Weitere Orte
-
Sachbegriffe
Benediktiner · Mönche, Benediktiner · Seelmessen · Schutz und Schirm · Reformen, geistliche · Stifte · Konvente · Äbte · Gottesdienste · Verwandte · Nachkommen · Vorfahren
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
-
Original
Kopp, Bruchstücke 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5152 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5152> (Stand: 01.05.2024)