Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1503 März 9

Wilhelm II. verleiht die Mühle zu Graß an Heinrich Artz und Junkers Johann

Regest-Nr. 4997

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 127, Bl. 115v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 590/591 Nr. 1529.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß der +Mathis Artz die landgräflich freieigene Mühle zu Graß von dem +Engelhenne, der diese Mühle innehatte, gekauft und diesem seine Besserung an der Mühle vergütet hatte mit Zustimmung Landgraf Heinrichs III. von Hessen. Da Mathis diese Mühle mit Zubehör und ihrer Freiheit vom genannten Landgrafen erhalten hatte, jetzt aber verstorben ist, hat der Aussteller diese Mühle an Heinrich Artz und Junkers Johann für eine Pacht von 12 Achtel Korn erblich verliehen. Dieses Korn müssen sie zu Michaelis in das Schloß Nidda liefern. Wenn sie ihre Besserung und eventuelle Bauten an der Mühle aus Not versetzen oder verkaufen müssen, will der Landgraf das gestatten. Zu Bauarbeiten wird er durch seine Amtleute und Untersassen beisteuern und Hilfe leisten mit Holz, Fuhren und anderer Arbeit am Wasser nach dem alten Herkommen.
Siegel des Ausstellers.
Marburg am mitwochen naich dem sontage Letare 1503.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Artz, Mathias · Engelhenne · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Artz, Heinrich · Junkers, Johann

Weitere Orte

Graß, Mühlen · Nidda, Burg · Marburg

Sachbegriffe

Mühlen, landgräfliche · Besitzer, Abfolge von · Verkäufe · Baukosten, Erstatten von · Pachten · Korn · Burgen · Schlösser · Zahltermine · Abgaben · Verkäufe · Verschreibungen · Holz · Bauhilfen · Amtmänner · Untersassen · Herkommen, altes

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4997 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4997> (Stand: 27.04.2024)