Regesten der Landgrafen von Hessen
1357 Januar 16
Sühne und Burglehnsrevers der von Hanstein
Regest-Nr. 1233
- Überlieferung
-
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 66 (Bl. 31v). Regesten: Urkundliche Geschichte Hanstein 1 S. 21, Nr. 120; Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 66, S. 89 - Regest
- Heinrich von Hanstein und seine Söhne Luppold und Burkhard bekunden, daß sie mit Landgraf Heinrich von Hessen und seinem Sohn Otto wegen der bisherigen Kämpfe zwischen ihnen gesühnt sind. Sie werden den Landgrafen 15 Mark Gülte aus ihrem Eigen anweisen und diese von ihnen halb zu Burglehen und halb zu Mannlehen zurückerhalten. Die Landgrafen sollen ihnen auch eine Hofstadt in der Vorburg von Ziegenberg und einen Hof unter dem Hause gelegen, entweder im Burghain (borghayne) oder im Ziegenhain (cygenhaine), worauf sie Haus und Scheuer bauen können, mitsamt einem Garten anweisen. Das Burglehen von 7 ½ Mark sollen sie auf dem Ziegenberg verdienen, diesen Burgsitz mit dem Burglehen aber verlieren, wenn sie etwas gegen die Landgrafen unternehmen, es sei denn, daß sie es auf Befehl ihres Mainzer Herren tun müßten. - Siegel der Aussteller - 1357 an deme nehstin mantage noch deme achtzenden Tage.
- Nachweise
-
Weitere Personen
Hanstein, Heinrich [II.] von · Hanstein, Lippold von · Hanstein, Burkhard [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Mainz, Erzbischöfe
-
Sachbegriffe
Kriege · Sühne · Gülten · Burglehen · Mannlehen · Hofstätten · Burgen · Vorburgen · Höfe · Burghaine · Scheunen · Gärten · Burgsitze · Lehen · Söhne · Verwandte
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1233 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1233> (Stand: 08.05.2024)