Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 Mai 17
Wilhelm III. belehnt den Küchenmeister Philipp von Wildungen
Regest-Nr. 7765
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 82r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 58, Nr. 222. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt seinen Küchenmeister, Amtmann zu Borken und Rat Philipp von Wildungen mit drei Hufen Land samt Zubehör vor Großen-Englis, die er dem Nonnenkloster in Fritzlar abgekauft hatte, als Mannlehen. Falls er keine männlichen Erben hat, sollen die Töchter erbberechtigt sein. In Ansehung freier, williger und mannigfaltiger Dienste, die Philipp dem +Landgrafen Heinrich III. geleistet hat, freit Landgraf Wilhelm das Lehen, als ob es landgräfliches Eigentum wäre.
Dinstag nach dem sontage Exaudi. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wildungen, Philipp von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Amtmänner · Küchenmeister · Nonnenklöster · Klöster · Verkäufe · Güter, Kauf von · Lehen, Auftrag als · Dienste, treue · Mannlehen · Leibeslehenserben, fehlende männliche · Erbrechte, weibliche · Eigengüter · Lehen, Befreien von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7765 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7765> (Stand: 05.05.2024)