Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 November 12
Die Erben Philipp von Lindaus erhalten dessen 20 fl. Manngeld
Regest-Nr. 5507
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 95/7 (Provenienz: St. Goar, Zollschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 207 Nr. 2472. - Regest
- Ritter Johann Frei von Dehrn und Jakob von Lindau, Schwäger (gesweghere), bekunden, daß ihr Schwiegervater (swegerherre) und Vater, der + Philipp von Lindau, von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren jährlich zu Martini aus dem Zoll von St. Goar 20 fl. Manngeld erhielt, die eine Zeitlang rückständig geblieben seien. Nunmehr hat der Landgraf ihnen als Erben, denen das Geld zusteht, die 20 fl., jedoch noch ohne die Rückstände, durch den St. Goarer Zollschreiber Otto Snurwecke entrichten lassen, worüber sie diesem quittieren.
Es siegelt Johann Frei.
Uff dinstag nach sant Martinstag a. etc. 93. - Nachweise
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Weitere Personen
Dehrn, Johann [II.] Frei von · Lindau, Jakob von, Sohn des Philipp · Lindau, Philipp von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Snorwecke, Otto
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Schwäger · Schwiegerväter · Verwandte · Söhne · Zahltermine · Zölle · Manngelder · Erben · Schulden · Zollschreiber · Quittungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5507 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5507> (Stand: 28.04.2024)