Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1502 Januar 15

Wilhelm II. nimmt die Männer aus Niederhaune in seinen Schutz

Regest-Nr. 4967

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 97, Bl. 93v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 581 Nr. 1499.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm II. nimmt die Männer von Niederhaune, die diesseits des Wassers wohnen, in seinen Schutz (verspruch), wie das bereits seine +Mutter getan hatte. Sie alle und jeder einzelne können den Schutz jederzeit aufgeben, wenn sie keine rückständigen Verspruchsgelder mehr zu zahlen haben, die sie in Rotenburg entrichten müssen. Solange sie in seinem Schutze sind, werden er und seine Amtleute sie wie alle Untertanen nach Kräften schirmen und verteidigen. Das Verspruchsgeld soll auf den Männern persönlich stehen und nicht auf dem Dorfe und den dortigen Gütern, die freies Eigen von St. Johann sind.
Siegel des Ausstellers.
Marburg sonobints nach dem achzehenden a. etc. secundo.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Mechthild, Frau Ludwigs II., geb. Gräfin von Württemberg

Weitere Orte

Marburg · Niederhaune · Rotenburg · Niederhaune, St. Johann

Sachbegriffe

Männer · Schutz und Schirm · Mütter · Schutzgelder · Verspruchsgelder · Amtmänner · Untertanen · Dörfer · Verspruchsgelder, personenbezogene · Güter · Eigengüter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4967 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4967> (Stand: 27.04.2024)