Regesten der Landgrafen von Hessen
1498 Oktober 2
Wilhelm III. nimmt das Witwen- und Morgengabegut seiner Frau in seinen Schutz
Regest-Nr. 7139
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1790 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 84, Nr. 88〉. Stückbeschreibung: Membran dreimal durchschnitten, ansonsten genau wie die Schrift gut erhalten (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel fehlt (lt. Findbuch). Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 21, Nr. 21, Bl. 100v-102. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 1014 Nr. 2552. - Regest
- [Frankfurt]. - Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß er seine Gemahlin Elisabeth, geb. Pfalzgräfin bei Rhein, in ihrem Witwen- und Morgengabegut und den daraus fälligen Einkünften in der Landgrafschaft, in seinen und seiner Erben Schutz und Schirm genommen hat und zugleich auch seine Erben oder Erbnehmer bei Verlust ihres Erbes dazu verpflichtet hat. Hierfür gelten die gleichen (umständlich wiederholten) Bestimmungen, wie sie Heiratsabrede und Wittumsverschreibung enthalten. Dieses besondere Schutzverersprechen ist unwiderruflich gültig bis zur Wiedereinlösung des Wittums mit 32000 fl.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
D. Frankfurt uff dinstag nach sant Michaels tag a. d. 1498.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ehefrauen · Wittume · Morgengabe · Güter · Schutz und Schirm · Einkünfte · Erben · Erbnehmer · Heiratsabreden · Wittumsverschreibungen · Schutzversprechen · Wiedereinlösungsrechte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7139 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7139> (Stand: 30.04.2024)