Regesten der Landgrafen von Hessen
1498 November 5
Johann von Eppstein wird Amtmann in Neukatzenelnbogen
Regest-Nr. 2204
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 112, Bl. 339. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 450, Nr. 1155. - Regest
- Landgraf Wilhelm d.J. nimmt Johann, Herrn von Eppstein, Domherrn zu Köln, als Amtmann nach Neukatzenelnbogen auf und verschreibt ihm das Schloß auf Lebenszeit. Er soll es mit allem Zubehör nutzen und genießen, jedoch auch sein Amt getreulich versehen und das Schloß nicht zum Nachteil des Rheinstroms gebrauchen. Die bauliche Unterhaltung obliegt ihm.
Sekret des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
Uff montag noch Allerheiligen dage 1498.
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Kommentar
Der Revers des Johann von Eppstein (siehe ID 14945) inseriert diese Urkunde wörtlich. Darin wird vermerkt, Johann dürfe Neukatzenelnbogen nicht als Ausgang für eine Fehde gegen Rheinstein benutzen.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Orte
Köln (Nordrhein-Westfalen), Domherren · Eppstein, Herren · Neukatzenelnbogen (Gem. St. Goarshausen/Gem. Loreley/Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz), Burg · Rhein · Rheinstein (Gem. Trechtingshausen/Lkr. Mainz-Bingen-Rheinland-Pfalz), Burg
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Sachbegriffe
Herren · Domherren · Amtmänner, Aufnahme als · Burgen · Schlösser · Amtssitze · Verschreibungen · Ämter · Flüsse, Burgen an · Instandhaltungsverpflichtungen
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2204 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2204> (Stand: 03.05.2024)