Regesten der Landgrafen von Hessen
1384 April 6
Einlösung der an Graf Wilhelm von Katzenelnbogen verpfändeten Stadt Gießen
Regest-Nr. 2366
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Verträge mit den Grafen von Katzenelnbogen. Siegel unten aufgedrückt. Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 509, Nr. 1775; Demandt, Schriftgut 1, S. 221 Nr. 289. - Regest
- Graf Wilhelm von Katzenelnbogen bekundet,daß Landgraf Hermann [II.] von Hessen, der ihm die Hälfte von Burg und Stadt Gießen für 2800 fl. verpfändet hatte, die Pfandsumme an ihn zurückerstattet hat, worüber er quittiert. Er verzichtet daher durch die gegenwärtige Urkunde auf alle Eide, Gelübde und Huldigungen, welche ihm Mannen, Burgmannen, Schultheißen, Schöffen, Bürgermeister und Gemeinde sowie die Amtleute zu Gießen und in den zugehörigen Gerichten, soweit sie ihm verpfändet waren, geleistet haben.
Siegel des Ausstellers.
D. 1384 quarta feria proxima ante dominicam festo (!) Pasce. - Nachweise
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Weitere Personen
Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Verpfändungen · Pfandsummen · Quittungen · Eide · Gelübde · Huldigungen · Lehensmänner · Burgmannen · Schultheiße · Schöffen · Bürgermeister · Amtmänner · Gerichte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2366 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2366> (Stand: 11.05.2024)