Regesten der Landgrafen von Hessen
1501 November 14
Wilhelm II. verspricht Marburg, Gießen u.a. schadlos zu halten
Regest-Nr. 4973
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 103, Bl. 98v, S. Nr. 1460. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 583 Nr. 1505. - Regest
- Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß die Städte Marburg, Gießen, Grünberg und Nidda seinem Rat Hans von Dörnberg d.Ä. auf landgräflichen Befehl eine Gülte von 200 fl., jährlich zu Martini fällig, für 4000 fl. verkauft haben laut der darüber errichteten Verschreibung von 1501 November 8 (montags nach Allerheilgen tag). Obwohl in der Verschreibung steht, daß die von Marburg, Gießen, Grünberg und Nidda diese 4000 fl. empfangen haben, ist dieses Geld doch in Wirklichkeit an den Landgrafen gelangt. Er verspricht daher, diese Rente jährlich auszurichten und die Städte wegen der Verschreibung gegebenenfalls schadlos zu halten.
Sekret des Ausstellers.
Am sontage nach Martini 1501. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Städte · Darlehen · Renten · Räte · Befehle, landgräfliche · Zahltermine · Gülten · Verschreibungen · Schadlosbriefe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4973 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4973> (Stand: 07.05.2024)