Regesten der Landgrafen von Hessen
1415 Mai 14
Dietrich von Honstein erhält das Schloss Allerberg
Regest-Nr. 2871
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 331, Bl. 86-87. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 268 Nr. 705. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] befiehlt dem Grafen Dietrich von Honstein das Schloß Allerberg mit Zustimmung seines Vormundes Herzog Heinrichs von Braunschweig-Lüneburg und seiner Räte auf 4 Jahre. Er soll das Schloß bewachen und bewahren und auf eigene Kosten schützen und darf als Amtmann dort nur einen zu den Wappen geborenen, ehrbaren Mann einsetzen, nachdem dieser vom Landgrafen deswegen vereidigt worden ist. Wenn der Graf in dieser Zeit stirbt oder gefangen wird, soll der Amtmann das Schloß dem Landgrafen wieder überantworten. Wenn der Graf auf dem Schlosse angegriffen wird, wird ihm der Landgraf beistehen. Dietrich soll das Schloß mit Planken, Zäunen und Gräben in Ordnung halten, die übrigen Bauten muß der Landgraf ausführen lassen.
Siegel des Ausstellers.
Datum et actum a. d. 1415 feria tercia proxima ante festum Penthecostes. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hohnstein, Grafen, Dietrich [II.] · Braunschweig-Lüneburg, Herzöge, Heinrich der Milde
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Grafen · Burgen · Schlösser · Vormünder · Räte · Schutz und Schirm · Amtmänner · Wappen · Adlige · Vereidigungen · Diensteide · Angriffe · Hilfe, militärische · Instandhaltungsverpflichtungen · Planken · Zäune · Gräben · Bauten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2871 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2871> (Stand: 03.05.2024)