Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 Januar 13
Gießen wird Selbstschuldner gegenüber Johann Schenk zu Schweinsberg
Regest-Nr. 6566
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 124, Bl. 85v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 856 Nr. 2223. - Regest
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm III. schreibt an Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde zu Gießen, daß sie seine Bürgen und Selbstschuldner gegen Johann Schenk zu Schweinsberg, Antons Sohn, für 900 rheinische fl. und 45 fl. jährlicher Gülte davon werden und deshalb ihr Siegel an die beiliegende Verschreibung hängen sollen. Sie sollen zugleich die mitüberschickte Schadloshaltungsurkunde übernehmen und nicht verweigern und sich das trotz der erst kürzlich seinem Marschall (Johann Schenk zu Schweinsberg) gegebenen Verschreibung nicht schwer werden lassen.
Marpurg uf den achten tag der heiligen drier konige a. etc. 93. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schenk zu Schweinsberg, Johann [III.] · Schenk zu Schweinsberg, Anton
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Räte · Gemeinden, ganze · Schadlosbriefe · Selbstschuldner · Bürger · Darlehen · Söhne · Verwandte · Währungen, Rheinische Gulden · Verschreibungen · Marschälle
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6566 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6566> (Stand: 28.04.2024)