Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 Januar 8
Die Söhne Wilhelms von Bibra kaufen ein Gülte aus Schmalkalden
Regest-Nr. 6613
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 173, Bl. 118v-120v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 872 Nr. 2271. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. verkauft den nachgelassenen Söhnen des Ritters Wilhelm von Bibra, Anton und Wilhelm von Bibra, aus der Notbeede von Schmalkalden eine Gülte von 50 fl. für 1000 fl. in Gold rheinischer Landeswährung in Franken (!), die sie ihm bezahlt haben. Die Gülte ist jährlich zu Weihnachten fällig und kann von ihnen weiterverkauft werden, was ihre Entrichtung an wen auch immer in keiner Weise behindern soll. Nur einem Höherstehenden (obergenossen) dürfen sie diese Gülte nicht verkaufen. Sie ist mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist rückkäuflich. Termin ist der 22. Februar, wobei die Rückzahlung der 1000 fl. in Fulda oder in Salzungen erfolgen soll. Es folgen die üblichen Versicherungen zur pünktlichen Zahlung der Gülte, auch von seiten der Stadt Schmalkalden, die zum Zeichen ihres Einverständnisses zusammen mit dem Landgrafen siegelt.
Am dinstag nechist nach der heiligen dry konig tag a. d. 1493. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Bibra, Wilhelm [I.] von · Bibra, Anton von · Bibra, Wilhelm [II.] von
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Weitere Orte
Schmalkalden, Notbede · Franken · Fulda · Salzungen · Schmalkalden, Stadt
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Sachbegriffe
Söhne · Ritter · Verwandte · Gülten, Kauf von · Verkäufe · Notbede · Bede · Währungen, Goldgulden · Währungen, Rheinische Gulden · Gold · Landeswährungen · Zahltermine · Städte · Bürgen · Kündigungsfristen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6613 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6613> (Stand: 08.05.2024)